🛡️ Sicherheit und Tragwerk
Photovoltaikmodule auf dem Dach: was die Brandschutznorm P 118 verlangt
Dies ist eine Übersetzung. Maßgeblich ist die rumänische Fassung des Artikels.
⚠️ Diese Ratgeber gelten nur für Bauvorhaben in Rumänien. Die genannten Gesetze, Normen, Fristen, Gebühren und Werte (Gesetz 169/2026, P 118, CR 1-1-3, O.A.R.-Leitfäden) sind rumänisch; in Ihrem Land gelten andere Vorschriften.

Die Montage von Photovoltaikmodulen auf einem Haus ist nicht nur an technische, sondern auch an Brandschutzbedingungen geknüpft. Die Norm P 118 regelt sie in Art. 2.4.18. Genehmigungsrechtlich erlaubt das Baugesetzbuch (Gesetz 169/2026, Art. 299 Abs. 2 Buchst. a Ziff. 13) Prosumenten die Montage außerhalb geschützter Ortslagen und Denkmalschutzzonen ohne Baugenehmigung, nach vorheriger Anzeige bei der örtlichen Behörde, auf einer Konstruktion, die die Lasten aufnehmen kann. Das entbindet nicht von den folgenden Regeln; siehe auch den Artikel über Arbeiten ohne Formalitäten.
ℹ️ Zur Quelle
Dieser Artikel beruht auf dem Text der Norm über den Brandschutz von Gebäuden, Kennung P 118-1. Wir haben zwei Fassungen eingesehen: ein PDF mit dem Titel „P 118-1/2024“ und ein Word-Dokument mit dem Titel „Anhang zum Ministerialerlass (O.M.D.L.P.A.) Nr. /.2025 – P 118-1/2025“, mit leer gelassener Erlassnummer und leerem Datum, also möglicherweise ein Entwurf. Die hier zitierten Anforderungen sind in beiden gleich. Nummer und Datum des Genehmigungserlasses und das Datum des Inkrafttretens erscheinen in den eingesehenen Texten nicht: Prüfen Sie im Amtsblatt und mit Ihrem Planer, ob und seit wann sie gilt, bevor Sie sich auf diese Anforderungen stützen.
Ein Haus mit einem oder zwei Geschossen (Art. 2.4.18.4)
- auf Dächern mit mehr als zwei Dachflächen bleibt auf jeder Dachfläche ein Freiraum von mindestens 1 m zu den tragenden Außenwänden, mindestens 1 m zum First und mindestens 50 cm beiderseits einer Kehle oder Gaube;
- auf jeder Dachfläche mit Modulen werden zwei Zugangswege von mindestens 1 m Breite und mindestens 1 m Abstand zum First vorgesehen.
Gebäude mit drei oder mehr Geschossen und andere Nutzungen (Art. 2.4.18.5)
- ein freier Randstreifen von mindestens 1 m Breite entlang der Dachränder;
- mindestens 2,5 m um Oberlichter, Lüftungs- oder Rauchabzugsklappen und andere Dachdurchdringungen;
- mindestens 4,00 m Abstand zu Brandwänden zwischen Brandabschnitten;
- das Photovoltaikfeld wird an Setzungs-, Dehnungs- oder Erdbebenfugen unterbrochen, in Streifen von mindestens 1 m Abstand zur Fuge;
- Modulgruppen von höchstens 40 m x 40 m mit mindestens 5 m Abstand zueinander.
Was Dach und Fassade erfüllen müssen
- Photovoltaikanlagen auf dem Dach gelten als Bestandteile des Daches und müssen der Entzündung bzw. der Brandausbreitung durch eine äußere Quelle widerstehen (Art. 2.4.18.3);
- an Fassaden mit Photovoltaikanlagen müssen die Wärmedämmung und die Wärmedämm-Verbundsysteme nichtbrennbar sein, ebenso die Anker und Befestigungen, mit Potenzialausgleich und Erdung (Art. 2.4.18.8 Abs. 1 Buchst. a-c);
- die Schicht, auf der die Anlagen auf dem Dach befestigt sind, muss das Brandverhalten bei Feuer von außen nach den Tabellen 2 und 3 erfüllen, die an der Fassade mindestens EI 30 (Art. 2.4.18.8 Abs. 1 Buchst. d und e).
Empfehlungen für die Sicherheit der Feuerwehr (Art. 2.4.18.6)
- Zugang zum Dach und Rückzug vom Dach, mit leicht begehbaren Wegen zu den Dachflächen;
- sichtbare Kennzeichnung und Beschriftung der gesamten Anlage (Hauptschalter, Kabel, Wechselrichter, Verteiler, Batterien) mit reflektierenden, witterungsbeständigen und recycelbaren Materialien;
- ein leicht bedienbarer Lasttrennschalter;
- ein Lichtbogen-Fehlerdetektor.
Die Feuerwehr behandelt Brände an Photovoltaikanlagen als Brände an elektrischen Betriebsmitteln (Art. 2.4.18.7). Für an Gebäuden montierte Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung werden Maßnahmen getroffen, um die Brandausbreitung über Öffnungen in Dach oder Wänden zu begrenzen (Art. 2.4.18.1 Abs. 3).
Informativer Artikel auf Grundlage des Textes der Norm P 118-1 (der zitierten Artikel). Die elektrischen und statischen Anforderungen an die Anlage stehen in anderen technischen Vorschriften. Er ersetzt weder die Fachplanung noch die Stellungnahmen und Prüfungen im Genehmigungsverfahren und ist keine Rechtsberatung.
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